Wettordnung für Tipp3.at und die tipp3 App

Wettordnung für die Abwicklung über Medien des elektronischen Geschäftsverkehrs (Internet und App, ausgenommen die tipp3 Trafik App). Abweichend von der allgemeinen Wettordnung der Österreichischen Sportwettengesellschaft m.b.H (ÖSW) gilt für die Abwicklung über Internet und die tipp3 App die folgende ergänzende Wettordnung.

1. Gesetzliche Grundlage

1.1 Gesetzliche Grundlage für den Abschluss, Vermittlung und die Durchführung von Sportwetten über das Portal www.tipp3.at und die tipp3 App ist das Niederösterreichische Wettgesetz NÖ Wettgesetz ((NÖ WettG) StF: LGBl. Nr. 58/2020) und der aufgrund dieses Gesetzes ergangene Bewilligungsbescheid der Niederösterreichischen Landesregierung mit der Aktenzahl IVW1-Wett-90/001-2021.

2. Wettbeteiligung

2.1 Die Beteiligung an den Wetten erfolgt über das Portal der Österreichischen Sport­wetten Ges.m.b.H. www.tipp3.at oder die tipp3 App.

3. Wettteilnahme

3.1 Der Wettteilnehmer hat vor Wettteilnahme eine Anmeldung dergestalt durchzu­führen, dass er die zur Registrierung erforderlichen persönlichen Daten sowie die Zu­stimmung zur aktuellen Wettordnung der Gesellschaft auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg bekannt gibt. Pro physischer Person ist nur eine Registrierung zu­lässig. Aus Gründen der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungsprävention hat sich jeder Wettteilnehmer spätestens vor der ersten Auszahlung (Pkt. 9) auf dem dafür von der Gesellschaft vorgesehenen Weg zu identifizieren.

3.2 Der Wettteilnehmer erklärt, dass seine anlässlich der Registrierung angegebenen Daten korrekt sind und verpflichtet sich, jede Änderung dieser Daten der Gesellschaft mitzuteilen.

3.3 Die Gesellschaft hat das Recht, aus wichtigen Gründen (insbesondere Mehrfachregistrierung) die Registrierung zu verweigern.

3.4 Personen unter 18 Jahren sind von der Wettteilnahme ausgeschlossen. Die Gesell­schaft behält sich vor, zur Überprüfung der Volljährigkeit Ausweiskopien einzufordern.

3.5 Nach Übermittlung der vorgenannten Daten erfolgt eine Registrierung des Wettteilnehmers auf elektronischem Weg.

3.6 Nach erfolgter Registrierung kann der Spielteilnehmer um an den Wetten teilzu­nehmen, eine Dotierung seines elektronischen Spielguthabens vornehmen, über das der Spielteilnehmer seine Einsätze leistet und dem erzielte Gewinne gutgeschrieben werden.

3.7 Bei der Wettteilnahme über Internet erfolgt eine Eingabe bzw. Übermittlung der Wettdaten durch den Wettteilnehmer dergestalt, dass dieser seine Tipps über die auf der Website www.tipp3.at oder in der App vorgesehenen Eingabefelder abgibt und an die Gesellschaft über Internet auf dem dafür vorgesehenen Weg übermittelt.

3.8 Über die Wettteilnahme wird von der Gesellschaft für jeden Wettteilnehmer ein Transaktionsprotokoll geführt.

3.9 Nach erfolgter Wettteilnahme erhält der Wettteilnehmer eine auf elektronischem Weg übermittelte Wettbestätigungsnummer.

3.10 Die Gesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass der Abschluss von Wetten bzw. die Teilnahme an Sportwetten in manchen Staaten auch verboten sein kann. Der Wett­teilnehmer erklärt, dass er mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften seines Heimatstaates vertraut ist und dementsprechend handelt und die alleinige Verantwortung für allfällige daraus entstehende Nachteile seines Handelns trägt. Der Wettteilnehmer nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Gesellschaft keine über diesen Absatz hinausgehen­den Hinweis-, Warn- oder Aufklärungspflichten trifft. Die Gesellschaft haftet insbesondere nicht für Nachteile, welcher Art auch immer, die dem User aufgrund der Missachtung ein­schlägiger Verbote in seinem Heimatstaat entstehen mögen.

3.11 Jeder Wettteilnehmer kann entweder durch eine Selbstsperre oder durch die Ge­sellschaft für die Wettteilnahme gesperrt werden. Eine Aufhebung der Sperre kann nur durch die Gesellschaft erfolgen.

3.12 Die Gesellschaft ist berechtigt, den Spielteilnehmer automatisch zu deregistrieren, sofern auf dem Wettkonto binnen einer Frist von 18 Monaten keinerlei Kontobewegung stattgefunden hat. Der Wettteilnehmer wird vorab per Mail auf die Deregistrierung hin­gewiesen. Nach erfolglosem Versuch der Anweisung des allenfalls vorhandenen Wett­konto-Guthabens fällt dieses an die Gesellschaft.

4. Wettangebot

4.1 Es können je nach Angebot die „tipp3classic", „tipp3 wetten", „tipp3 ja/nein", „tipp3 alle7" und die „tipp3 live“ Wette gespielt werden.

4.2 „tipp3 live“ Wette: Die „tipp3 live“ Wette ist eine Wette auf ein bereits im Gang befindliches Ereignis. Punkt 11.7 der Wettordnung kommt nicht zur Anwendung.

4.2.1 Steht nicht fest, dass bei „tipp3 live“ Wetten der Wettvertrag vor dem tatsächlichen Ende der gewählten Wettereignisse abgeschlossen worden ist oder im Fall von verzögerter Datenübertragung, zeitversetzter TV-Berichterstattung oder eines sonstigen Umstandes der mit einer gravierenden Veränderung des Spielverlaufes verbunden ist und von der ÖSW bei der Quotierung nicht berücksichtigt wurde, so werden die Quoten der davon betroffenen Wettereignisse im Rahmen dieses Wettvertrages abweichend von den festgesetzten Quoten auf 1,00 gesetzt und die getroffene Voraussage des Wettteilnehmers hinsichtlich dieser Ereignisse so behandelt, als sei das Ergebnis richtig vorausgesagt worden.

4.2.2 Es können in Abänderung des Punkt 6 der allgemeinen Wettordnung der Österreichischen Sportwettengesellschaft m.b.H andere Mindest -bzw. Höchsteinsätze, Maximalquoten und Wettgewinne angeboten werden.

5. Cashout

5.1 Mit Cashout ist es möglich, eine von der ÖSW ausgewählte abgegebene Einzel- oder Kombiwette vorzeitig, also vor Feststehen des Wettausganges, an die ÖSW zu verkaufen.

5.2 Mittels Cashout verkaufte Wetten gelten als abgerechnet und so hat das danach tatsächliche erzielte Endergebnis der jeweiligen Wette keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Cashout.

5.3 ÖSW entscheidet allein darüber Cashout für bestimmte Wetten anzubieten. Die ÖSW behält sich das Recht vor Cashout jederzeit einzustellen, zu entfernen oder zu ändern.

5.4 Der Preis bzw. die Quote für die vorzeitige Auszahlung ist dabei abhängig vom Status der Wette und kann sich jederzeit ändern. Die ÖSW hat dafür das alleinige Änderungsrecht.

5.5 ÖSW haftet nicht für Schäden die aus der Nicht-Verfügbarkeit - aus welchen Gründen auch immer - von Cashout entstehen. Steht Cashout nicht zur Verfügung, werden die Wetten zu den abgegebenen Quoten abgerechnet.

6. Systemwetten

6.1 In Ergänzung des Punktes 4.2 der allgemeinen Wettordnung der Österreichischen Sportwettengesellschaft m.b.H (ÖSW) können auch noch folgende Systemwetten gespielt werden:

„2 aus 3“ = 3 Einfachwetten
„2 aus 4“ = 6 Einfachwetten
„2 aus 5“ = 10 Einfachwetten
„2 aus 6“ = 15 Einfachwetten
„2 aus 7“ = 21 Einfachwetten
„2 aus 8“ = 28 Einfachwetten
„2 aus 9“ = 36 Einfachwetten
„2 aus 10“ = 45 Einfachwetten

6.2 Der Mindesteinsatz beträgt bei Systemwetten € 0,10 je Einfachwette. Der Mindest-Gesamteinsatz beträgt € 3,00.

7. Dotierung des Wettkontos

7.1 Die für die Entrichtung der Wetteinsätze von der Gesellschaft akzeptierten Zahlungsformen werden über Internet bekannt gegeben. Die Gesellschaft ist berechtigt, bestehende Dotierungsmöglichkeiten außer Kraft zu setzen bzw. andere Möglichkeiten zur Dotierung des elektronischen Spielguthabens in Kraft zu setzen.

7.2 Nach erfolgter Dotierung können Einsätze zur Spielteilnahme vom elektronischen Spielguthaben geleistet werden.

8. Wettvertrag und Teilnahmeberechtigung

8.1 Bei einer Wettteilnahme über Internet wird keine physische Quittung ausgestellt. Der Wettvertrag gilt dann als abgeschlossen, wenn der ausgewählte, durch ein vor­handenes Spielguthaben gedeckte Wetteinsatz entrichtet wurde und die vom Wettteil­nehmer übermittelten Daten bei der Gesellschaft eingelangt, entsprechend gesichert und auswertbar sind. Es werden nur jene Wetten gewertet, die vollständig mit den dafür vorgesehene Eingabegeräten abgegeben werden. Bei Fehlen einer dieser Voraussetzungen kommt der Wettvertrag nicht zustande. Eine Stornierung eines abgeschlossenen Wett­vertrages seitens des Wettteilnehmers ist nicht möglich.

8.2 Die Wettteilnahme erfolgt nicht anonym.

8.3 Gem. § 9 Abs 5 Zif. 5 NÖ Wettgesetz wird darauf hingewiesen, dass eine Spielteilnahme über Wettterminals nicht möglich ist.

8.4 Mit der Nutzung des Streamingservices erklärt der Nutzer ausdrücklich , dass er in Österreich wohnhaft ist und sämtliche Vorschriften betreffend die Nutzung des Services beachtet , dieses nur für sich persönlich nutzt und die Inhalte keinen Dritten zugänglich macht bzw. sonst vervielfältigt/verbreitet. Sämtliche Rechte liegen bei Betgenius Ltd.

9. Geltendmachung von Gewinnen, Gewinnauszahlung, Reklamationsfrist

9.1 Die Auszahlung von Gewinnen, die über im Internet abgeschlossene Wetten erzielt wurden, erfolgt ausschließlich auf das Wettkonto. Eine Auszahlung bei den terrestrischen tipp3-Sportwettenannahmestellen ist nicht möglich.

9.2 Auszahlungen von Wettguthaben werden von der Gesellschaft ausschließlich auf das vom Wettteilnehmer bekannt gegebene und im EWR-Raum geführte Bankkonto unter Berück­sichtigung der geltenden Fristen überwiesen.

9.3 Dabei anfallende Auszahlungsgebühren trägt die Wettgesellschaft.

9.4 Ergibt die Überprüfung der Wettdaten, dass kein Gewinn vorliegt, so steht dem Wettteilnehmer eine Frist von 30 Tagen nach Abschluss der Gewinnermittlung offen, um unter Angabe der Wettbestätigungsnummer zu reklamieren. Nach Ablauf dieser Frist ist ein allfälliger Gewinnanspruch erloschen.

9.5 Ergeben sich begründete Verdachtsmomente, die auf eine Wettmanipulation oder auf die Verwirklichung eines strafrechtlichen Tatbestandes in Verbindung mit dem Wett­vorgang hinweisen, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, den allfälligen Gewinn ein­zubehalten und das Wettkonto zu sperren.

9.6 Die Gesellschaft stellt keine gesonderten Gewinnbestätigungen aus.

9.7 Gutschriften und Bonifikationen, die im Rahmen von Promotionsaktionen dem Wett­konto gutgeschrieben werden, können nur als Wetteinsatz verwendet und nicht direkt ausbezahlt werden.

10. Haftung

10.1 Die Gesellschaft haftet den Wettteilnehmern für alle Schäden, die von ihr nach Ab­schluss des Wettvertrages grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.

10.2 Die Gefahr für das Einlangen der auf dem vorgesehenen elektronischen Weg über­mittelten Daten bei der Gesellschaft trägt ausschließlich der Wettteilnehmer. Die Haftung für nicht übermittelte, oder aus Verstößen gegen die Wettordnung nicht ordnungsgemäß bei der Gesellschaft einlangende Daten liegt daher nicht bei der Gesellschaft.

10.3 Die Auswahl der Wetten obliegt dem Wettteilnehmer. Die Gesellschaft ist nicht haft­bar für eine Wettteilnahme, die nicht in der Absicht des Wettteilnehmers liegt.

10.4 Die Gesellschaft haftet nicht für Verschulden aller sonstiger mit der Übermittlung der Daten Beauftragter. Ebenso haftet sie auch nicht für Schäden, die durch strafbare Hand­lungen dritter Personen, durch höhere Gewalt oder sonstige Gründe verursacht werden, die die Gesellschaft nicht zu vertreten hat.

10.5 Die Gesellschaft behält sich vor, Wettkonten ohne Angabe von Gründen zu sperren und das allenfalls vorhandene Wettguthaben auf das namhaft gemachte Bankkonto zu überweisen.

10.6 Das von der Gesellschaft eingerichtete Wettkonto wird auf Rechnung und Gefahr des Wettkunden geführt. Für missbräuchliche Verfügungen über das Wettkonto übernimmt die Gesellschaft keinerlei Haftung. Es wird daher empfohlen Benutzernamen und Pass­wort sorgfältig aufzubewahren und geheim zu halten.

10.7 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Fehler zu berichtigen und hat das Recht bei Vorliegen von Fehlfunktionen (insbesondere Soft- oder Hardwarefehler, falsche Quoten usw.) allfällige Fehlbuchungen am elektronischen Spielguthaben des Spielteilnehmers zu korrigieren bzw. bei nicht ausreichend vorhandenen Spielguthaben vom Spielteilnehmer rückzufordern.

11. Datenschutz

11.1 Die Gesellschaft speichert und verarbeitet die vom Wettteilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Soweit in den vorstehenden Ergänzungen nichts Gegenteiliges festgelegt wird, gelten die Wettordnung sowie deren Ergänzungsbestimmungen der ÖSW in der letztgültigen Fassung. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser Wettordnun­gen jederzeit abzuändern. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich über die aktuelle Wett­ordnung laufend zu informieren und akzeptiert diese mit jeder Wettteilnahme..

12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten ist Niederösterreich. Es ist nach österreichischem Recht zu entscheiden.

Informationen über die Gefahr der Wettteilnahme: Die Teilnahme an Sportwetten kann bei Überkonsum zu problematischen Auswirkungen führen. In Österreich bestehen zahlreiche Beratungs- und Behandlungseinrichtungen, die sich mit dieser Problematik befassen und betroffene Menschen und deren Angehörige beraten und behandeln. In Niederösterreich stehen dafür folgende Einrichtungen zur Verfügung:

Anton Proksch Institut – Suchtberatung Baden
Helenenstraße 40/4/41
2500 Baden
Telefon: 01/880 10-1370
E-Mail: baden@api.or.at
Internet: http://www.api.or.at

Anton Proksch Institut – Suchtberatung Mödling
Sr. Maria Restitutagasse 33
2340 Mödling
Telefon: 01/880 10-1360
E-Mail: sbmoedling@api.or.at
Internet: http://www.api.or.at

Anton Proksch Institut – Suchtberatung Neunkirchen
Anton-Aigner-Gasse 8
2620 Neunkirchen
Telefon: 01/880 10-1390
E-Mail: neunkirchen@api.or.at
Internet: http://www.api.or.at

Anton Proksch Institut – Suchtberatung Wiener Neustadt
Langegasse 18
2700 Wiener Neustadt
Telefon: 01/880 10-1380
E-Mail: wr.neustadt@api.or.at
Internet: http://www.api.or.at

SHG Anonyme Spieler – W. Gizicki
Himmelreichstraße 8
3390 Melk
Telefon: 0660/123 66 74
E-Mail: shg@anonmye-spieler.at
Internet: http://www.anonyme-spieler.at

Letzte Aktualisierung: 02.02.2023

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