Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Österreichischen Sportwetten Gesellschaft m.b.H. (tipp3) ist bemüht, ihre Website und ihre mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.Eine neue, verbesserte Version der Website sowie ein externes Barrierefreiheits-Audit sind für Ende 2025 geplant.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für tipp3.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: (WCAG-Erfolgskriterien)
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- 1.3.1 Bestimmte Informationen, Strukturen und Beziehungen werden nur durch visuelle Darstellung vermittelt und stehen nicht in Textform zur Verfügung. Damit ist das Erfolgskriterium 1.3.1 (Info and Relationships) nicht erfüllt.
- 1.3.2 Die korrekte Leseabfolge von Inhalten wird nicht immer gewährleistet. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.3.2 (Meaningful Sequence) nicht erfüllt.
- 1.4.3 Das Kontrastverhältnis von Text und Textbildern entspricht nicht immer der vorgegebenen Mindestanforderung. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.4.3 (Contrast Minimum) nicht erfüllt.
- 1.4.5 Nicht immer wird zur Übermittlung von Informationen eher Text als Bilder von Text verwendet. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.4.5 (Images of Text) nicht immer erfüllt.
- 1.4.11 Das Kontrastverhältnis von Nicht-Text Elementen entspricht nicht immer der vorgegebenen Mindestanforderung. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.4.11 (Non-text Contrast) nicht erfüllt.
- 1.4.12 Wenn Textstileigenschaften geändert werden (z.B. Abstände vergrößert werden, kommt es bei einzelnen Inhalten zu einem Verlust von Inhalt oder Funktionalität - beispielsweise bei tabellarischen Darstellungen. Damit ist die WCAG Anforderung 1.4.12 (Text Spacing) nicht immer erfüllt.
- 2.5.3 Nicht alle Elemente enthalten eine korrekte Beschriftung im Label, damit ist die WCAG Anforderung 2.5.3 (Label in Name) nicht erfüllt.
- 3.2.1 Teilweise löst eine Fokussierung von Elementen der Benutzeroberfläche eine Änderung des Kontexts aus. Damit ist die WCAG Anforderung 3.2.1 (On Focus) nicht immer erfüllt.
- 1.2.2 Videos (Untertitel aufgezeichnet): Videos werden über externe Hostingprovider (Youtube, Vimeo) eingebunden. Für einige aufgezeichnete Videos fehlen die Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Wir planen bei der Produktion neuer Videos verstärkt Untertitel bereitzustellen.
- 4.1.2 Name, Role, Value - PDF-Dokumente: Viele PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Wir planen für viele PDF-Dokumente eine Umstellung auf Web-Formular-Lösungen bzw. für neu erstellte PDF-Dokumente eine barrierefreie Produktion. Für ältere nicht-barrierefreie Dokumente ist derzeit keine umfassende Änderung geplant.
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Videos (Audiodeskription aufgezeichnet): Die Bereitstellung der geforderten Audiobeschreibungen können wir für Videos nicht anbieten. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass die Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 nicht erfüllt. Live-Videos sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Es ist nicht geplant, Live-Videos zu untertiteln.
- Inhalte von Dritten, beispielsweise Statistiken und Spielinformationen die nicht im Einfluss der Österreichischen Sportwetten Gesellschaft m.b.H. liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
- Unsere Website enthält auch Links zu externen Websites und eingebetteten Tools. Da diese Inhalte außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen, haben wir keinen Einfluss auf deren Barrierefreiheit.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde zuletzt am 10.Juni 2025 überprüft.Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Österreichischen Sportwetten Gesellschaft m.b.H. durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
- Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an kontakt@tipp3.at.
- Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren